Die Schulkonferenz ist das höchste Beschlussgremium einer Schule und ihr Aufbau, ihre Funktion sowie ihre Aufgaben sind im Schulgesetz geregelt.
Die Schulkonferenz wird von Vertretern des Elternrats, der Lehrerschaft sowie Mitgliedern des nichtpädagogischen Personals gebildet. Den Vorsitz in der Schulkonferenz hat die Schulleiterin / der Schulleiter.
Die Anzahl der zu wählenden Mitglieder richtet sich nach der Schulgröße.
Die Schulkonferenz wählt ihre Mitglieder jeweils für einen Zeitraum von zwei Jahren. Zu jedem Mitglied der Schulkonferenz gibt es einen direkt zugeordneten Vertreter.
Die Schulkonferenz an unserer Schule besteht aus:
- der Schulleiterin
- 3 gewählten Mitgliedern des Elternrats
- 3 gewählten Vertretern des Lehrerkollegiums
- 1 gewählten Vertreter des nichtpädagogischen Personal
Die Schulkonferenz tagt regelhaft 4 mal im Schuljahr und die Sitzungen sind öffentlich. Einladungen und Protokolle finden Sie unten in den Downloads dieser Seite.